Existenzgründung | Geld verdienen im Internet  

Mini GmbH

Die 1 Euro GmbH

Zweck der Politiker ist es den Unternehmensgründern das eben zu erleichtern. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte mit einem Grundeinsatz von einem Euro umsetzbar sein. In der Vergangenheit wurde vorausgesetzt für eine GmbH-Gründung ein Gundkapital von wenigstens 25t Euro. Wie die Presse anmerkte besteht ein Konsenz in der Regierung und eine dahin gehende Reform soll in der Bundesregierung beschlossen werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegen der britischen Limited gestärkt werden. Der Grund für die Gesetzesreformierung das Firmenkapital auf nur einen Euro festzusetzen ist der die niedrige Zahl der Unternehmensgründungen. Mit der Reformierung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung will die Regierung dem schlechten Trend begegnen. Zusätzlich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gibt es ab Anfang 2008 die Chance eine Existenzgründung in Form der betreffenden von der Haftung beschränkten ein Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung abzuwickeln. Die Gründung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll vielversprechender gemacht werden. Rechtsgrundlage für die neue Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgehalten. Die amtliche Bezeichnung hierfür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, denn die Anteile an der Firma können ab einem € aufgeteilt werden. Eine Mustersatzung darf ohne durch einen Notar beglaubigt angewendet werden. Dadurch und dem gestatteten Eintragung in das Register der Handelskammer könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer ganz unkompliziert werden. Die Stammeinlage erfolgt in bar, man braucht kein sog. Sacheinlagen. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 3 festgelegt, dazu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründer in der Firmenliste eingeschrieben. Als Rücklagen sind auf 25/100 des Jahresgewinnes anzulegen, bis solange ein Eigenkapital von 10.000 Euro gespart ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Handeln muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG. Die Abkürzung könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, dieses offeriert dem Vertragspartner, der sich mit der neuen Unternehmensform auskennt, dass dieser Gesellschaft das eben angesprochene Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen untersteht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) denselben Regelungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der kompletten Kontrolle seitens der Finanzbehörden, anderseits hat die Mini-GmbH ansonsten auch Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft von Vorteil, wenn durch die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach England, mit dem Inhalt der Limited, wie auch die Zuwiederhandlung in dem Sinne von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Hinzu kommt, dass der Unternehmensgründer, keinen Firmensitz in England mehr vorweisen muss und der der englische Briefwechsel mit den englischen Finanzämtern nicht mehr bewältigt werden muss. Ein wichtiger Pluspunkt für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland einzuklagen ist. Sowohl Unternehmen als auch Kunden werden künftig nur Vorteile haben von der Unternehmergesellschaft.







Impressum Sitemap