Es bestehen verschiedene Gründe, welche dafür sprechen, dass man sich Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Aufstiegsmöglichkeit oder man möchte eine geniale Geschäftsidee lieber allein verwirklichen. Sicherlich kann das Melden in die Selbstständigkeit auch unfreiwillig beschritten werden, wenn der Betroffene z.B. egal wie aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle herauskommen möchte. Bei diese Sache würde es sogar eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Möglichkeit die Kosten der Selbstständigkeit möglichst im Rahmen zu halten ist das sogenannte Franchising. In diesem speziellen Fall ist nicht mal eine persönlich erarbeitete Ideensammlung notwendig, da der Betroffene die angefertigten Gegenstände und Dienstleistungen von anderen Betrieben verkaut. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betroffene zum größten Teil sein eigener Vorgesetzter. Im Regelfall entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und müsste zusätzlich über ein gewisses Eigenkapital verfügen. Für die Franchisegebühr erhält der Betroffene die Rechte für den Vertrieb des Produktes oder die Serviceleistung. Im Optimalfall heißt das sogenannte, dass der Betroffene über eine Verkaufserlaubnis besitzt und ohne große Vorarbeit in den Handel startet. Dieses Vertriebsmodell ist gewöhnlich unlängst oft erprobt und verbessert worden. Als Anwender hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell kaum kein Risiko und kann von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen. Sicherlich entstehen auch kleinere Probleme beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Anteil seines Gewinns an die Prduktfirma abtreten. Das könnten bis zu 25 % sein. Darüber hinaus trägt der Betroffene bei seiner Franchise das komplette Risiko für sein Unterehmen, obwohl der Betroffene auf mögliche Unzuverlässigkeiten der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jeden Menschen, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen auch die Problematik der Gesellschaftsform zu kommen. Sofern die Firma gut läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. In dieser Form ist allerdings eine recht hohe Summe an privaten Finanzen vorausgesetzt, dafür ist aber auch die Verlustgefahr für das private Vermögen nicht so groß. Generell haftet der Betroffene nach einer GmbH Gründung einzig und alleine mit dem Stammkapital, das sogenannte für die GmbH eingezahlt wurde. Das Grundkapital war am Anfang mit 25.000 € angesetzt. Zukünftig soll die GmbH Gründung aber unbürokratischer und mit weniger finanziellem Aufwand durchführbar sein. Zum Schluss dieser Entwicklung steht die die namentlich bekannte Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht direkt komplett vorhanden sein muss, sondern erst in Teilbeträgen eingezahlt wird.
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