Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Erfahrungsgemäß kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, da der noch aktuelle Unternehmenseigner wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb gehen muss. In diesem Falle sollte schon sehr frühzeitig über eine geeignete Regelung nachgedacht werden, sodass dieser Unternehmenskauf ohne großen Aufwand verläuft. Primär sollte geklärt werden, welchen vorhandenen Wert der Betrieb überhaupt besitzt. Hierbei ist es oftmals nicht zu empfehlen, einzig auf interne Maßnahmen zur Wertefeststellung zu setzen, weil diese Ergebnisse oftmals falsch aufgestellt werden. Sinnvoll ist es, einen unabhängigen Gutachter zu ordern, sodass der potentielle Interessent beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Daneben sollte der Betrieb wirtschaftlich rentabel wirtschaften, sodass überhaupt ein Verkaufshandel denkbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht gewinnbringend, sollte viel mehr über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Arbeitet der Betrieb generell rentabel, indess nur sehr gering, können zusätzliche Finanzen nützlich sein, um der Betrieb geschäftstüchtiger führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte außerdem im Vornherein exakt besprochen werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe haben soll. Der vorherige Unternehmensinhaber sollte vorher eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er exakt festsetzt, welche Begabungen der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. Dementsprechend kann man Schwierigkeiten schon vorab ausgezeichnet bewältigen und es gibt am Ende keine Debatte über die Leitung des Betriebes. Der vorherige Unternehmenseigner sollte außerdem klären, welche Rechtsverbindlichkeiten eine Veräußerung zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem kommenden Unternehmenseigner eine ändernde Anpassung der Rechtsform näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, ist es fast immer sinnvoll, einen unabhängigen Prüfer zur Hilfe zu ziehen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in den Prozess eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, die beim Ablauf vorkommen. Außerordentlich sinnvoll ist ein Prüfausschuss, wenn der ehemalige Eigentümer auch nach der gesetzlichen Veräußerung einen kleinen Anteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht gleich alle Befugnisse auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Der Beirat ist generell frei wählbar, es preist sich indess an, Personen aus dem nahestehenden Umfeld des Betriebes zu wählen. Das könnte beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Angestellter einer Bank oder ebenso ein geprüfter Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist indess in erster Linie eine geldabhängige Entscheidung, preiswert sind diese Berater oftmals allerdings nicht.
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