Der Postbote  

Pfandleihe

Andreas Nahm ist in Geldschwierigkeiten. Von seiner Bank erhält er keinen Kredit mehr, ihm fehlen Sicherheiten. Ein Freund rät ihm: „Versuch's im Leihhaus." Dort will er den geerbten Familienschmuck in Bares umsetzen.Was man verpfänden kann: Die Leihhäuser gewähren für wertvolle Gegenstände ein Darlehen - allerdings oft nur dreißig Prozent des tatsächlichen Wertes. Für Schmuck zählt allein der Materialwert; die hochwertige Goldschmiede-Arbeit und der aktuelle Händlerpreis spielen keine Rolle. Der Pfandleiher gibt Ihnen auch Bares für technisch hochwertige Geräte wie Fotound Videokamera, Stereoanlage und Fernsehgerät. Einen Pelz können Sie nur noch selten verpfänden.Was die Pfandleihe kostet: Der Pfandleiher zahlt nicht nur knapp aus, er kassiert für seinen Dienst auch eine Gebühr - die Pfandleih-Verordnung schreibt fest, wieviel. Pro Monat berappen Sie ein Prozent des Darlehens als Zins, zwölf Prozent jährlich. Sie beteiligen sich obendrein anteilsmäßig an den Kosten des Geschäftsbetriebs - berechnet nach einer feststehenden Tabelle. Wenn Sie mehr als fünfhundert Mark Darlehen erhalten, können Sie die Gebühren mit dem Pfandleiher frei vereinbaren - 2,5 Prozent sind üblich. Erhält Andreas Nahm für seinen Schmuck exakt 500 Mark, darf der Pfandleiher für seinen geschäftlichen Aufwand zwei Prozent berechnen, plus ein Prozent Zinsen pro Monat, Andreas Nahmzahltfürdas Darlehen alle vier Wochen insgesamt 15 Mark, 180 Mark im Jahr - satte 36 Prozent. Wann man das Pfand auslöst: Der Pfandkredit-Vertrag gilt normalerweise drei bis vier Monate. Wenn Sie den. Schmuck schon nach wenigen Tagen auslösen, kassiert der Pfandleiher trotzdem die Gebühr für den ganzen Monat. Beachten Sie die Vereinbarungen genau. Wenn Sie Ihren Schmuck nicht spätestens einen Monat nach Ablauf dervereinbarten Kreditlaufzeit auslösen, darf ihn der Pfandleiher öffentlich versteigern. Wie Ihr Pfand gesichert ist: Ihr Pfand istzum doppelten Darlehensbetrag versichert gegen Feuer- und Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Raub (Pfandleih-Verordnung, Paragraph 8). Verbrennt es oder wird es aus dem Leihhaus gestohlen, erhalten Sie bestenfalls sechzig Prozent des eigentlichen Wertes.


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