Der Handel mit freilebenden Tieren und Wildtierprodukten ist durch ein internationales Abkommen geregelt, das unter der Bezeichnung CITES bekannt ist (Convention on International Trade in Endangered Species). Diesem Abkommen, seit 1975 in Kraft, traten bisher über 100 Staaten bei. Es gibt drei CITES-Zusatzparagraphen. Der erste verbietet den Handel mit in einer Liste festgelegten Arten, der zweite regelt und überwacht den Handel mit Arten, die dadurch bedroht werden könnten; der dritte erlaubt einzelnen Staaten, im eigenen Land bedrohte Arten, die nicht auf der Liste stehen, zu schützen. CITES beabsichtigt leider nicht, den Handel mit Wildtieren zu unterbinden, sondern soll den Tierhandel kontrollieren. Es gibt aber noch viele kommerzbedrohte Tiere, die von CITES nicht erkannt wurden. Außerdem fälschen Händler oft die Dokumente, so dass es aussieht, als kämen die Tiere aus der Gefangenschaftszucht. Wildfänge erhalten „frisierte" Stammbäume, die bestätigen, dass sie aus Nachzuchtprogrammen eines Zoos stammen. Falsches Etikettieren einer Wildtierfracht ist eine verbreitete Praktik. Der Ladung wird verbrieft, daß sie keine bedrohten Arten enthalte - der Zöllner als Nicht-Zoologe hat den Schwarzen Peter. Leider gibt es viele CITES-Unterzeichner, die das Abkommen hintergehen, zum Beispiel Argentinien, Indonesien, Spanien, Thailand und die GUS.
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