Autoversicherung | Rechtschutz  

Berufseinsteiger und die PKV

Junge Berufseinsteiger, die vielleicht nach der angeschlossenen Ausbildung mutig den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, müssen sich um viele Einzelheiten kümmern. Ein Punkt unter vielen ist dabei auch die Krankenversicherung. Als Selbstständiger besteht die Möglichkeit sich privat zu versichern. Für diese Personen bieten sich oft günstige Einstiegsmöglichkeiten in die Private Krankenversicherung. Da man in der Anfangszeit selbstverständlich auf besonders niedrige Kosten achten muss, ist dieses Angebot sehr attraktiv. Vom Leistungsspektrum einer Privaten Krankenversicherung deckt sich das Angebot der Einsteigertarife mit denen der der gesetzlichen Krankenkassen. Hat man später einen größeren finanziellen Spielraum und möchte mehr Leistungen von seiner PKV erhalten, ist es problemlos möglich in einen anderen Tarif zu wechseln, wenn vorher eine solche Option im gewählten Tarif vereinbart wurde. Um die Beiträge auf einem niedrigen Level zu halten, gibt es auch die Möglichkeit der Selbstbeteiligung. Das heißt, dass der Versicherte einen Teil seiner Kosten selber trägt. Somit ist unter günstigen Umständen eine Beitragssenkung über 50% Prozent möglich. Für diejenigen, die wenig Kosten verursachen, ist es besonders erfreulich, dass man am Jahresende eine Rückerstattung in der Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen erhalten kann, das entspricht einem Halbjahresbeitrag. Die Abwicklung bei der Kostenerstattung ist nicht besonders kompliziert. Für den Klinikaufenthalt gibt es die Klinik-Card. Auf dieser sind sämtliche vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung, gespeichert. Die Abrechnung der Pflegekosten und der Unterbringung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und der jeweiligen Versicherung. Bei ambulanten Behandlungen erhält man vom Arzt, Heilpraktiker oder Zahnarzt eine Rechnung. Eine übliche Zahlungsfrist von vier Wochen, bietet ausreichend Zeit um die Rechnung bei der Versicherung einzureichen. Der Betrag wird dann von der Krankenversicherung auf das entsprechende Konto des Versicherungsnehmers überwiesen und der Versicherte hat damit ausreichend Zeit erst dann die Rechnung zu begleichen.


Impressum Sitemap